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Diese Internetseiten werden ausschließlich für eine umfassende und fachlich qualifizierte Basisinformation für Eltern hörgeschädigter Kinder geschaffen und verfolgen keinen kommerziellen Zweck.


Hier haben wir ein sehr interessantes Urteil des OLG Hamm als PDF-Datei hinterlegt.
Es betrifft im Besonderen Kinder mit Behinderungen durch eine Meningitis!

UPDATE:
Im Fall einer folgenschweren Fehldiagnose bei Kindern sind die Eltern verpflichtet, vorsorglich zu klagen. Wird dieses versäumt, gilt das als Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Schutzbefohlenen und dagegen kann von Seiten der Kinder geklagt werden.
Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Diese Frist sollte man auf keinen Fall verstreichen lassen, da nach dieser Zeit weder der Geschädigte, noch seine Eltern einen Anspruch auf Schadenersatz mehr haben.

 


Es gibt wieder was Neues!
Anna und ich haben etwas gebastelt und das CI fürs Schwimmbad tauglich gemacht. Dazu haben wir ein kleines Video gedreht.
 


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